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Vollmacht

Vorsorgevollmacht – frühzeitig vorsorgen

Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass in diesem Fall eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln darf.

Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist:
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Angehörige nicht automatisch Entscheidungen treffen. Ohne Vollmacht oder gerichtliche Regelung ist eine Vertretung rechtlich nicht möglich.

Ausnahme im Notfall:
Für Ehepaare gilt in bestimmten Fällen das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Diese Regelung ist jedoch zeitlich und inhaltlich begrenzt und ersetzt keine Vorsorgevollmacht.

Wann sollte ich eine Vollmacht erstellen?
Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur erstellen, solange Sie geschäftsfähig sind. Deshalb empfiehlt es sich, sich frühzeitig (ab dem 18. Lebensjahr) damit zu befassen. Andernfalls wird im Ernstfall durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt.

So erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht

  • Beim Notar: vor allem bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien empfehlenswert
  • Privat: kostenfrei, Vordruck downloaden, ausfüllen und unterschreiben

Beziehen Sie die bevollmächtigte Person in Ihre Entscheidungen ein und informieren Sie sie über Ihre Wünsche. Klären Sie außerdem, wo die Vollmacht aufbewahrt wird.

Worauf Sie achten sollten:

  • Private Vollmachten gelten ohne Beglaubigung nicht in allen Bereichen (z. B. bei Immobiliengeschäften)
  • Banken verlangen in der Regel eine eigene Bankvollmacht

Beglaubigung Ihrer Unterschrift:
Die Beglaubigung ist bei der Betreuungsstelle im Landratsamt Wunsiedel mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Personalausweis ist erforderlich
  • Unterschrift erfolgt persönlich vor Ort

Registrierung:
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen (Kosten ca. 25 €). So wird sie im Ernstfall schneller gefunden, da sowohl das Amtsgericht als auch das Krankenhaus darauf zugreifen kann.

Wichtiger Hinweis:
Eine Vorsorgevollmacht ist ab Unterschrift gültig. Wählen Sie die bevollmächtigte Person daher sorgfältig aus und besprechen Sie alle wichtigen Punkte im Vorfeld.

Patientenverfügung:
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Darin halten Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen. Eine Patientenverfügung kann ohne Vorsorgevollmacht nicht ausgeübt werden.

Fragen oder Terminwunsch?
Wir beraten Sie gerne.