Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass in diesem Fall eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln darf.
Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist:
Entgegen einer weit verbreiteten Annahme dürfen Angehörige nicht automatisch Entscheidungen treffen. Ohne Vollmacht oder gerichtliche Regelung ist eine Vertretung rechtlich nicht möglich.
Ausnahme im Notfall:
Für Ehepaare gilt in bestimmten Fällen das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Diese Regelung ist jedoch zeitlich und inhaltlich begrenzt und ersetzt keine Vorsorgevollmacht.
Wann sollte ich eine Vollmacht erstellen?
Eine Vorsorgevollmacht können Sie nur erstellen, solange Sie geschäftsfähig sind. Deshalb empfiehlt es sich, sich frühzeitig (ab dem 18. Lebensjahr) damit zu befassen. Andernfalls wird im Ernstfall durch das Amtsgericht ein Betreuer bestellt.
