Die Schuleingangsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Sie wird vorletzten Jahr vor der Einschulung am Gesundheitsamt durchgeführt und umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit:
- Seh- und Hörtest
- Sprachtest
- Entwicklungstests
- Impfbuchkontrolle und Einsicht in das Vorsorgeuntersuchungsheft
durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.
Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im übernächsten Schuljahr schulpflichtig werden (auch Rückstellungs- und Korridorkinder). Trotz vorgezogener Untersuchung bleibt das Einschulungsdatum unverändert.