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Schuleingangsuntersuchung

Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Sie wird vorletzten Jahr vor der Einschulung am Gesundheitsamt durchgeführt und umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit:

  • Seh- und Hörtest
  • Sprachtest
  • Entwicklungstests
  • Impfbuchkontrolle und Einsicht in das Vorsorgeuntersuchungsheft

durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im übernächsten Schuljahr schulpflichtig werden (auch Rückstellungs- und Korridorkinder). Trotz vorgezogener Untersuchung bleibt das Einschulungsdatum unverändert.

Hör- und Sehtests

So läuft es ab – einfach, flexibel, digital:

  • Einladung per Post: Alle betroffenen Eltern (Geburtszeitraum 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020) haben jetzt nach und nach ihre Einladung im Briefkasten.
  • Online-Terminvergabe: Ein praktischer Service des Gesundheitsamts, damit sich Datum und Uhrzeit problemlos in den Familienalltag integrieren lassen. Einen QR Code mit dem Link erhalten Sie automatisch von uns zugeschickt.
  • Mitbringen: Bitte zum Termin U-Heft und Impfausweis bereithalten – beide Unterlagen werden gesichtet und bei Bedarf in die Förderung einbezogen.

Wichtig: Wenn kein Nachweis über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung U9 vorliegt, ist eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend. Zuvor sollte versucht werden, die noch ausstehende Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinderarzt durchführen zu lassen.

Was beinhaltet die Schulärztliche Untersuchung?

Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind – ähnlich wie bei der U9 – körperlich untersucht, ebenso sein Entwicklungsstand. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird der Amtsarzt eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder-, Haus- oder Facharzt empfehlen.

Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung einen „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“, die am Tag der Schuleinschreibung in der Schule vorgelegt werden muss.