Schuleingangsuntersuchung

Was ist die Schuleingangsuntersuchung?

Die Schuleingangsuntersuchung dient der frühzeitigen Erkennung gesundheitlicher Störungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sein können. Sie wird im Jahr vor der Einschulung am Gesundheitsamt durchgeführt und umfasst zunächst bei allen Kindern ein Schuleingangsscreening mit:

  • Seh- und Hörtest
  • Sprachtest
  • Entwicklungstests
  • Impfbuchkontrolle und Einsicht in das Vorsorgeuntersuchungsheft

durch eine Fachkraft der Sozialmedizin.

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden (auch Rückstellungs- und Korridorkinder). Auch Kinder, die vorzeitig eingeschult werden sollen, nehmen an der Schuleingangsuntersuchung teil.

Hör- und Sehtests

Wichtig: Wenn kein Nachweis über die durchgeführte Vorsorgeuntersuchung U9 vorliegt, ist eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend. Zuvor sollte versucht werden, die noch ausstehende Vorsorgeuntersuchung U9 beim Kinderarzt durchführen zu lassen.

Was beinhaltet die Schulärztliche Untersuchung?

Bei der schulärztlichen Untersuchung wird das Kind – ähnlich wie bei der U9 – körperlich untersucht, ebenso sein Entwicklungsstand. Besondere Untersuchungsbefunde werden besprochen. Bei auffälligen Befunden wird der Amtsarzt eine Vorstellung des Kindes zur weiteren Abklärung beim Kinder-, Haus- oder Facharzt empfehlen.

Die Eltern erhalten über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung einen „Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule“, die am Tag der Schuleinschreibung in der Schule vorgelegt werden muss.

Weitere Informationen erhält man im aktuellen Flyer in der Download Box.