Fischereierlaubnisscheine

Der Fischereierlaubnisschein erlaubt nur in Verbindung mit dem gültigen Fischereischein (ausgestellt von der zuständigen Gemeindeverwaltung) die Ausübung des Fischfangs im eigenen Namen.

Er ist nicht übertragbar!


Sowohl der Fischereischein als auch der Fischereierlaubnisschein sind bei der Ausübung der Angelfischerei mitzuführen.

Voraussetzungen:

  • Wer an einem Gewässer weder Fischereiberechtigter noch Fischereipächter ist, benötigt zur Ausübung des Fischfangs einen Fischereierlaubnisschein. Dieser wird vom Fischereiberechtigten oder mit desssen Einwilligung vom Fischerei-pächter ausgestellt.
  • Der Fischfang darf nicht ohne Erteilung eines Erlaubnisscheins gestattet werden. Ausnahmen gelten für Helfer, die in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ohne Handangel ausüben.
  • Ohne Erlaubnisschein dürfen darüber hinaus höchstens drei Personen in Begleitung eines Berechtigten den Fischfang ausüben.  
  • Die Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen muss vom Landratsamt genehmigt werden. Der Antrag beinhaltet dabei Lage und Art des Fischwassers, Art und Umfang des Fischereirechts sowie Art und Geltungsdauer der beantragten Erlaubnisscheine. Örtlich zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk das entsprechende Gewässer liegt. Die Erlaubnisscheine sind nur mit dem Dienstsiegel des Landratsamtes gültig.
  • Erlaubnisscheine dürfen höchstens für drei Jahre ausgestellt werden und sind als Tages-, Wochen-, Monats- und Jahreserlaubnisscheine erhältlich. Die Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen erteilt das Landratsamt ebenfalls befristet.
  • Mit der kontrollierten Ausgabe von Erlaubnisscheinen soll die beantragte Intensität der Befischung am gesetzlichen Hegeziel gemessen und gegebenenfalls angepasst werden.
  • Der Erlaubnisschein gilt nur für den darauf vermerkten Inhaber

Verfahren:

  • Beantragung durch den Fischereiausübungsberechtigten beim Landratsamt  
  • Antrag auf eine Genehmigung zur Ausstellung von Fischereierlaubnisscheinen
  • Das Landratsamt holt hierzu eine Stellungnahme der Fachberatung für Fischerei beim Bezirk Oberfranken ein
  • Nach erteilter Genehmigung werden die Erlaubnisscheine jährlich dem Landratsamt vorgelegt und hier mit dem Dienstsiegel versehen (bestätigt)

Erforderliche Unterlagen / Vordrucke:

Antragsteller muss zur Fischerei in dem entsprechenden Gewässer berechtigt sein (ggf. gültigen Pachtvertrag vorlegen)

Kosten:

  • Die Ereilung der Genehmigung sowie die Bestätigung der Fischereierlaubnisscheine erfolgt kostenfrei