Seit dem Jahr 2005 werden Integrationskurse für Ausländer gemäß der Integrationskursverordnung (IntV) durchgeführt. Diese Kurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Ziel des Integrationskurses ist es, den Ausländern die Sprache, die Kultur und die Geschichte Deutschlands erfolgreich zu vermitteln (§ 43 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz).
Ein Ausländer, der in Deutschland einen Aufenthaltstitel für mehr als ein Jahr erhält und noch keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache hat, wird von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet. EU-Bürger sind hiervon ausgenommen.
Integrationskurs
Der Sprachkurs umfasst 600 Stunden und wird mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) abgeschlossen. Hierbei kann maximal das Niveau B1 erreicht werden. Ziel ist sprachliche Handlungsfähigkeit im Deutschen zu erreichen, wodurch die Integration von Migranten im Sinne von gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit gewährleistet wird.
Der Orientierungskurs findet im Anschluss an den Sprachkurs mit einem Umfang von 60 Stunden statt. Er wird mit dem Test „Leben in Deutschland" abgeschlossen. Bei erfolgreichem Abschluss kann dieser Test später auch in einem eventuellen Einbürgerungsverfahren als Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse verwendet werden.
Soweit möglich werden auch Kurse speziell für Analphabeten, Eltern, Frauen und junge Erwachsene angeboten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bildungsträgern oder auch im Internet.
z.B. www.bamf.de oder www.bmi.bund.de