Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenos-senschaft andererseits besondere Regelungen. Schweizer Bürger benötigen allerdings immer noch eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist, eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Staatsangehörige der Schweiz
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Angabe des Freizügigkeitstatbestands (Angabe des Aufenthaltszwecks usw.)
- biometrisches Passfoto
Anfallende Kosten:
Das Verfahren ist kostenfrei.
- Freizügigkeitsgesetz
