Weitere wichtige Informationen

Aufenthaltsgenehmigungen, die vor dem 01.01.2006 – also ohne Eindruck des Lichtbildes - ausgestellt wurden, gelten weiterhin.

Seit September 2011 werden die Aufenthaltstitel nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser elektronische Aufenthaltstitel wird in Berlin hergestellt und hat eine Lieferzeit von 3 bis 4 Wochen. Eine rechtzeitige Beantragung ist daher unerlässlich.

Die Ausländerbehörde schreibt alle Ausländer mit befristetem Aufenthaltstitel in der Regel rechtzeitig vor Ablauf an und weist auf die Situation hin. Vom Ausländer ist dann mit der Ausländerbehörde ein Termin zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels zu vereinbaren.
Bei jeder Verlängerung oder Übertragung des Aufenthaltstitels in einen neuen Reisepass ist ein aktuelles Passfoto (wie oben beschrieben ) vorzulegen.

Unsere Internetseiten sollen nur einen Überblick über die Bestimmungen des Aufenthaltsrechts geben. Sie ersetzen nicht eine persönliche Beratung durch die Ausländerbehörde. Folglich kann es durchaus möglich sein, dass die hier eingestellten Anträge für Sie nicht zutreffend sind. Ebenso können für unsere Entscheidung im Einzelfall weitere Unterlagen oder Nachweise erforderlich sein.

Ausführliche Informationen zu Visumsfragen, zuständige Auslandsvertretungen, oder Auslandsreisen finden Sie auch auf beim Auswertigen Amt unter: www.auswaertiges-amt.de