Antragsstellung

Der Antrag auf Einbürgerung ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge) zu stellen. Einen entsprechenden Vordruck/Formular erhalten Sie von unseren Mitarbeitern oder auch hier. Der ausgefüllte Antrag ist persönlich im Landratsamt abzugeben und dort zu unterzeichnen.

Die Antragstellung erfolgt ab dem 16. Lebensjahr ohne förmliche Zustimmung der Eltern, minderjährige Kinder unter 16 Jahren sind im Antrag eines Elternteils aufzunehmen. Für jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist ein einzelner Antrag auszufüllen.

Folgende Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
(Wir bitten um Vorlage von Originalen, Kopien werden von der Einbürgerungsbehörde gefertigt.)

  • Reisepass, Nationalpass
  • Staatsangehörigkeitsurkunde (falls vorhanden)
  • Lebenslauf (handschriftlich und unterschrieben)
  • Geburtsurkunde/evtl. Internationale Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde als Nachweis über die Auflösung der früheren Ehe
  • Zertifikat Deutsch B 1* oder Nachweis über deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss oder Nachweis über vierjährigen erfolgreichen Besuch einer deutschen Schule
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest** (oder Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer deutschen Schule)
  • Evtl. Bestätigung über den Besuch eines Integrationskurses
  • Nachweis über Einkommen, Vermögen (Schulden) und Alterssicherung (Rentenversicherung) - evtl. auch für den Ehegatten -
  • Für Selbständige: Nachweis über private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Rentenversicherung, Gewinn- und Verlustrechnung
  • Lichtbild

Ausländischen Urkunden sind deutsche Übersetzungen (von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer) beizulegen. Im Einzelfall können weitere Dokumente angefordert werden.

* Das Zertifikat Deutsch B1 ist eine Sprachprüfung, mit der Sie nachweisen, dass Sie über solide Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die es Ihnen ermöglichen, sich in allen wichtigen Alltagssituationen sprachlich zurecht zu finden. Das Zertifikat Deutsch wird von hierzu autorisierten Stellen abgenommen, dazu gehören im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge die Volkshochschulen. Es werden jedoch auch Zertifikate anderer in Deutschland anerkannter Prüfstellen akzeptiert. Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird empfohlen. Anmeldung, Terminabsprache und Kostentragung liegen beim Antragsteller und werden nicht von der Staatsangehörigkeitsbehörde übernommen.
Das Zertifikat Deutsch B1 ist nicht erforderlich, wenn Sie eine deutsche Schule oder Ausbildung (auch Studium) in Deutschland abgeschlossen bzw. eine deutsche Schule mindestens 4 Jahre erfolgreich besucht haben. Gleiches gilt für einen gleich- oder höherwertigen Sprachtest. Welche Abschlüsse anerkannt werden, wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern festgelegt. Dies ist daher im Einzelfall zu klären.

** Seit 01.09.2008 ist eine weitere Voraussetzung für die Einbürgerung die erfolgreiche Teilnehme am Einbürgerungstest. Damit werden Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen. Prüfstellen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sind die Volkshochschulen in Wunsiedel, Selb und Marktredwitz. Weitere Prüfstellen können auf Anfrage mitgeteilt werden. Die Kosten in Höhe von 25,00 € sind vom Antragsteller zu tragen, Terminabsprachen und Anmeldung bei der Prüfstelle ebenfalls.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs ist zu empfehlen, jedoch nicht verpflichtend.

Weitere Informationen zum Einbürgerungstest können auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (www.bmi.bund.de) sowie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingswesen (www.bamf.de) nachgelesen werden.

Die Teilnahme am Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn Sie eine deutsche Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben oder einen vergleichbaren oder höherwertigen Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule vorweisen können. Gleiches gilt für eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf oder das erfolgreiche Absolvieren eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie.