Voraussetzungen für die Einbürgerung

Es gibt unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob Sie bereits einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung haben oder ob Ihre Einbürgerung im Ermessen der Behörde steht.

Anspruchseinbürgerung, § 10 StAG

Sie haben einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Mindestens 8 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis
  • Gesicherter Lebensunterhalt
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Verlust oder Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit (Ausnahme: EU-Bürger, weitere Sonderregelungen)
  • Straffreiheit (mit Ausnahme geringfügiger Vergehen)
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland

Sonderregelungen für Ehegatten und minderjährige Kinder sowie genauere Ausführungen zu den o. g. Voraussetzungen und hierzu möglichen Ausnahmen werden Ihnen im persönlichen Gespräch von den Mitarbeitern des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge erläutert.

Ermessenseinbürgerung, § 8 StAG

Eine Einbürgerung kann erfolgen, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht und die Anforderungen des § 8 StAG erfüllt sind.

  • Rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland von wenigstens 8 Jahren (hierzu gibt es abweichende Sonderregelungen)
  • Unbefristetes Aufenthaltsrecht oder Aufenthaltserlaubnis
  • Gesicherter Lebensunterhalt (kein Bezug von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II)
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Verlust oder Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Straffreiheit
  • Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in Deutschland

Mögliche Ausnahmeregelungen werden im persönlichen Gespräch beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erläutert.

Ermessenseinbürgerung, § 9 StAG - Ehegatten deutscher Staatsangehöriger -

Im Wesentlichen gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie für § 8 StAG, jedoch reicht ein Aufenthalt in Deutschland von 3 Jahren, wenn mindestens 2 Jahre davon in ehelicher Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehegatten verbracht wurden. Als Nachweis der Sprachkenntnisse ist hier mindestens ein Zertifikat Deutsch B 1 erforderlich.

Weitere Ausnahmeregelungen zu den §§ 8 und 9 StAG werden im persönlichen Gespräch beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erläutert.