Informationen für vollzeitschülerinnen und vollzeitschüler an einer berufsschule

Berufsschülerinnen und -schüler mit Vollzeitunterricht sind solche, welche das ganze Schuljahr täglich die Berufsschule besuchen. Dies ist z. B. bei Schülerinnen und Schülern, die ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ, ohne BVJ-k) oder ein Berufsgrundschuljahr (BGJ, ohne BGJ-k) ableisten der Fall.

Schülerinnen und Schüler, welche die 10. Klasse einer Berufsschule in Vollzeitform besuchen, erhalten von uns eine Jahresfahrkarte für die kostenfreie Beförderung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Schulweg, soweit die auf der Eingangsseite "Kostenfreiheit des Schulweges" aufgeführten grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Fahrkarte ist mit einem Erfassungsbogen für jedes Schuljahr über die Schule (Schulstempel nicht vergessen!) vor Schulbeginn bei uns zu beantragen. Erfassungsbögen erhalten Sie bei der Schule.

Entfällt der Anspruch auf kostenfreie Beförderung (Schulaustritt, Wechsel der Fachrichtung bzw. Fachklasse, Umzug, Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln, etc.), ist die Jahresfahrkarte (ggf. incl. Wertmarken) unverzüglich an uns zurückzugeben. Mit Unterzeichnung des Erfassungsbogens verpflichten Sie sich, uns die durch eine selbst verschuldete verspätete Rückgabe entstehenden Kosten zu erstatten.

Schülerinnen und Schüler, welche auf die Beförderung mit einem Taxi oder einem eingesetzten Schulbus angewiesen sind, müssen ebenfalls für jedes Schuljahr einen Erfassungsbogen abgeben. Als Beförderungsmittel ist Taxi anzukreuzen.

Der Landkreis erfüllt die Schülerbeförderung vorrangig mit Hilfe der öffentlichen Verkehrsmittel.
Ein Taxi oder Schulbus kann nur eingesetzt werden, wenn

  • die Schule von der Wohnung aus nicht mit einem öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar ist, oder
  • der Schulweg durch polizeiliches Gutachten als besonders beschwerlich oder besonders gefährlich eingestuft ist und kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist, oder
  • eine dauerhafte körperliche Behinderung vorliegt oder andere gesundheitliche Gründe vorliegen, welche die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht nur vorübergehend nicht zulassen. Dies muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Es kann auch der Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges zur Beförderung eines Schülers anerkannt werden. Entscheidend hierfür ist die Wirtschaftlichkeit. Genauere Informationen dazu finden Sie hier.

Sie können Formulare und Auskünfte auch online mit unserem Kontaktformular anfordern.