Informationen für Schülerinnen und Schüler, welche ein Gymnasium ab der 11. Klasse besuchen
Schülerinnen und Schüler, welche ein Gymnasium ab der 11. Klasse besuchen, bzw. dessen / deren Unterhaltsleistende müssen für die Fahrtkosten zunächst selbst aufkommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung nach Ende des Schuljahres, sofern die gezahlten Fahrtkosten im gesamten Schuljahr die Familienbelastung von 465,00 € (ab dem Schuljahr 2022/2023 dann 490,00 €) übersteigen und die auf der Eingangsseite "Kostenfreiheit des Schulweges" aufgeführten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag unter Verwendung des bei den Schulen und bei uns erhältlichen Vordrucks (oranger Bogen).
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Später eingehende Anträge dürfen aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht mehr berücksichtigt werden.
Erstattungsfähig sind nur die Kostenfür die kürzeste Verbindungmit dem billigsten Tarif (z. B. Schülerwochen- bzw. Schülermonatskarten - Berechtigungskarten sind bei den jeweiligen Schulen erhältlich -, Sechserkarten, Bahncard, Bayernticket etc. sind auszunützen! Die Kosten der Bahncard werden natürlich übernommen, soweit sich durch den Kauf eine Preisersparnis ergibt.) gegen Vorlage der Originalfahrscheine (verlorengegangene Fahrscheine können nicht berücksichtigt werden).Die Schülerin / Der Schüler ist für die Wahl des billigsten Tarifs und der kürzesten Verbindung selbst verantwortlich. Wir erfüllen unsere Beförderungspflicht vorrangig mit Hilfe des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges kann nur in Ausnahmefällen erfolgen. Informationen zum Einsatz des privateigenen Kraftfahrzeuges finden Sie hier.
Sie können Formulare und Auskünfte auch online mit unserem Kontaktformular anfordern.