Seit dem 01.01.1999 wurde der EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält zunächst weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- bisheriger Führerschein,
- ein Passbild 35 x 45 mm (biometrisch) ohne Kopfbedeckung
Gebühr:
- Für den Umtausch ist eine Bearbeitungsgebühr von 32,90 € fällig.
Wir bitten zu beachten, dass die Gebühr in der Führerscheinstelle nur per Kartenzahlung beglichen werden kann. Der Führerschein wird nach Herstellung durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Umtauschpflicht:
Geburtsjahr vor 1953 (egal ob Papierführerschein oder Kartenführerschein): Umtauschpflicht bis 19.01.2033
Wenn Sie noch im Besitz eines "Papierführerscheins" sind, ist die Umtauschpflicht nach Ihrem Geburtsjahr gestaffelt:
Geburtsjahr 1953-1958 - Umtauschpflicht 19.01.2022
Geburtsjahr 1959-1964 - Umtauschpflicht 19.01.2023
Geburtsjahr 1965-1970 - Umtauschpflicht 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 o. später - Umtauschpflicht 19.01.2025
Wenn Sie schon im Besitz eines Kartenführerscheins sind, ist die Umtauschpflicht von dem Herstellungsdatum (Nr. 4a auf dem Führerschein) abhängig:
Ausstellungsjahr 1999-2001 - Umtauschpflicht 19.01.2026
Ausstellungsjahr 2002-2004 - Umtauschpflicht 19.01.2027
Ausstellungsjahr 2005-2007 - Umtauschpflicht 19.01.2028
Ausstellungsjahr 2008 - Umtauschpflicht 19.01.2029
Ausstellungsjahr 2009 - Umtauschpflicht 19.01.2030
Ausstellungsjahr 2010 - Umtauschpflicht 19.01.2031
Ausstellungsjahr 2011 - Umtauschpflicht 19.01.2032
Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 - Umtauschpflicht 19.01.2033
