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Umtausch in einen neuen Eu-Kartenführerschein

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist der Besuch in Ihrer Führerscheinstelle nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte nutzen Sie unsere bürgerfreundliche Online-Terminvergabe.


Seit dem 01.01.1999 wurde der EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält zunächst weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bisheriger Führerschein,
  • ein Passbild 35 x 45 mm (biometrisch) ohne Kopfbedeckung

Gebühr:

  • Für den Umtausch ist eine Bearbeitungsgebühr von 32,90 €  fällig.

Wir bitten zu beachten, dass die Gebühr in der Führerscheinstelle nur per Kartenzahlung beglichen werden kann. Der Führerschein wird nach Herstellung durch die Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. 

 

Umtauschpflicht:

Geburtsjahr vor 1953 (egal ob Papierführerschein oder Kartenführerschein): Umtauschpflicht bis 19.01.2033

Wenn Sie noch im Besitz eines "Papierführerscheins" sind,  ist die Umtauschpflicht nach Ihrem Geburtsjahr gestaffelt:

Geburtsjahr 1953-1958 - Umtauschpflicht 19.01.2022

Geburtsjahr 1959-1964 - Umtauschpflicht 19.01.2023

Geburtsjahr 1965-1970 - Umtauschpflicht 19.01.2024

Geburtsjahr 1971 o. später - Umtauschpflicht 19.01.2025

Wenn Sie schon im Besitz eines Kartenführerscheins sind, ist die Umtauschpflicht von dem Herstellungsdatum (Nr. 4a auf dem Führerschein) abhängig:

Ausstellungsjahr 1999-2001 - Umtauschpflicht 19.01.2026

Ausstellungsjahr 2002-2004 - Umtauschpflicht 19.01.2027

Ausstellungsjahr 2005-2007 - Umtauschpflicht 19.01.2028

Ausstellungsjahr           2008 - Umtauschpflicht 19.01.2029

Ausstellungsjahr           2009 - Umtauschpflicht 19.01.2030

Ausstellungsjahr           2010 - Umtauschpflicht 19.01.2031

Ausstellungsjahr           2011 - Umtauschpflicht 19.01.2032

Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 - Umtauschpflicht 19.01.2033