Was muss ich mitbringen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen


  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Beiblatt begleitetes Fahren ab 17 Jahre mit entsprechenden Unterlagen
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen (Augenarzt)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung)
  • Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (nur bei gewerblichem Güterverkehr)
  • ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
  • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen (Augenarzt)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung)
  • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Eignung zur Fahrgastbeförderung (Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit)
  • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)
  • Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (nur bei gewerblichem Personenverkehr)
  • ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
  • ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
  • ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
  • ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung (nur amtlich anerkannte Übersetzung)
  • ausländischer Führerschein im Original

Bei Antragstellung ist eine entsprechende Gebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zu zahlen.