- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Beiblatt begleitetes Fahren ab 17 Jahre mit entsprechenden Unterlagen
Was muss ich mitbringen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen (Augenarzt)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung)
- Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (nur bei gewerblichem Güterverkehr)
- ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
- Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen (Augenarzt)
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Bescheinigung über ärztliche Untersuchung)
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung über die Eignung zur Fahrgastbeförderung (Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung, Reaktionsfähigkeit)
- behördliches Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)
- Nachweis einer Grundqualifikation bzw. Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (nur bei gewerblichem Personenverkehr)
- ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt
- ein biometrisches Passfoto neuen Datums, Größe 35 mm x 45 mm
- ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)
- ggf. Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ggf. Übersetzung des ausländischen Führerscheins mit Klassifizierung (nur amtlich anerkannte Übersetzung)
- ausländischer Führerschein im Original