Erlaubnis für Veranstaltungen auf Straßen

Veranstaltungen, für die Kreis-, Staats- und Bundesstraßen im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis der unteren Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Das ist immer dann der Fall, wenn durch die Veranstaltung die Benutzung der Straße für den regulären Verkehr eingeschränkt wird, wie zum Beispiel bei

  • Straßenfesten
  • Festumzügen
  • Sportveranstaltungen, z. T. auch bei Radtouren (>100 Teilnehmer) und Volksläufen (>500 Teilnehmer)
  • motorsportlichen Veranstaltungen, z. B. auch bei Oldtimer- oder Traktorausfahrten.

In der Regel ist neben dem schriftlichen Antrag eine Haftungserklärung des Veranstalters erforderlich und der Veranstalter muss zur Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche eine Versicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen abschließen. 

Achtung: Für Veranstaltungen in den Großen Kreisstädten Marktredwitz und Selb ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.