Güterkraftverkehr

Die gewerbliche oder geschäftsmäßige, also auf Dauer angelegte Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben, ist in der Regel erlaubnispflichtig nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens kann gegebenenfalls Werkverkehr sein und wäre als solcher erlaubnisfrei, müsste aber zur Eintragung in die Werkverkehrsdatei beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) angemeldet werden.

Eine Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr kann auf Antrag erteilt werden, wenn

  1. das Unternehmen seinen Sitz im Inland hat,
  2. der Unternehmer und die gegebenenfalls mit der Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte beauftragte Person (Verkehrsleiter) die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen,
  3. eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen wird und
  4. der Unternehmer oder Verkehrsleiter fachlich geeignet sind, einen Güterkraftverkehrsbetrieb zu leiten.

Zur Prüfung dieser Voraussetzungen sind dem Antrag auf Erlaubnis geeignete Unterlagen beizulegen, unter anderem ein Eigenkapitalnachweis, Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften sowie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Eine entsprechende Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie rechts bei den Antragsunterlagen zum Download. 

Weitere Stellungnahmen z. B. von Berufsverbänden sowie gegebenenfalls weitere Auszüge aus Registern werden von der Erlaubnisbehörde angefordert. Für die Bearbeitung eines Antrags sollten Sie deshalb in der Regel ca. drei bis vier Wochen ab Antragseingang beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge einplanen.