Lichteinwirkungen

Licht gehört zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG). Vor allem in Großstädten führen Lichtverschmutzungen von künstlichen Lichtquellen dazu, dass kaum noch Dunkelheit vorhanden ist.

Zu den typischen störenden Lichteinwirkungen zählen vor allem Reflektionen z.B. von Solaranlagen oder Blechdächern und Lichteinwirkungen von ungünstig aufgestellten Scheinwerfern und anderen Lichtquellen.

Regelungen zu Lichtverschmutzungen sind im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) und im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatschG) zu finden.