Stromtrassen

Die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) enthält auch Anforderungen an den Ausbau der Stromnetze. In der Verordnung sind Grenzwerte, für die elektrischen und magnetischen Felder der Stromversorgung festgelegt, die eingehalten werden müssen. Das Bundesamt für Strahlenschutz setzt sich dafür ein, dass Fragen des Strahlenschutzes beim Ausbau der Stromnetze von Anfang an berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Strahlenschutz bei Stromtrassen erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz.

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