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Maifeuer und Besenbrennen

Aus abfallrechtlicher Sicht ist bei Brauchtumsfeuern vor allem darauf zu achten, dass ausschließlich unbehandeltes, unbeschichtetes, naturbelassenes Holz verbrannt wird. Das Verbrennen anderer Materialien kann eine illegale Müllentsorgung, die Natur und Mensch mit Giftstoffen belastet, darstellen. Bei Verstößen muss mit einer Anzeige und nachfolgend mit empfindlichen Bußgeldern gerechnet werden.

Zudem ist auf einen ausreichenden Brandschutz zu achten. Durch eine längere Lagerung des Brennmaterials im Winter oder Frühling richten sich hier Tiere - wie Igel oder Vögel - häuslich ein, daher ist das Brennmaterial vor dem Anzünden zwingend umzuschlichten!

Was sonst noch bei Maifeuern und sonstigen traditionellen Feuern zu beachten ist, ist dem Merkblatt Umgang mit offenem Feuer und Grillgeräten des Landratsamtes Wunsiedel i.F. zu entnehmen.

Anzeigeformular offene Feuer

Maifeuer