Online-Zulassungsbehörde

Seit 01.10.2019 können außer der bereits bislang möglichen Außerbetriebsetzung und der Wiederzulassung von Fahrzeugen auf den gleichen Halter weitere Zulassungsvorgänge online beantragt bzw. durchgeführt werden.

So sind jetzt auch Erstzulassungen, Wiederzulassungen auf einen anderen Halter, Umschreibungen zugelassener Fahrzeuge auf einen anderen Halter oder Änderungen der Wohnanschrift internetbasiert möglich.

Folgende Grundvoraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:

  1. Der Halter ist eine natürliche Person (keine juristische Person oder Personenvereinigung).
  2. Der Halter ist nicht nach § 2 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz von der Versicherungspflicht befreit (z. B. Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sowie von Anhängern zu Sportzwecken usw.).
  3. Das Fahrzeug ist nicht von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen (z. B. Leichtkrafträder, Anhänger zu Sportzwecken usw.).
  4. Das Kennzeichen soll als allgemeines Kennzeichen zugeteilt werden (kein Saison-, Oldtimer-, Elektro-, Wechsel- oder grünes Kennzeichen).
  5. Der Halter kann den Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II durch Erfassung eines Sicherheitscodes aus den Dokumenten nachweisen.
  6. Der Halter kann Versicherungsschutz durch Eingabe einer eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) nachweisen, die noch nicht für eine frühere Zulassung verwendet wurde.
  7. Es ist keine Änderung von Fahrzeugdaten erfolgt, die der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Änderung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unverzüglich mitzuteilen wäre (z. B. Änderungen der Fahrzeugklasse, der Nennleistung, der Höchstgeschwindigkeit oder der zulässigen Gesamtmasse usw.).

Ein entsprechender elektronischer Antrag setzt außerdem eine sichere Identifizierung des Halters anhand eines elektronischen Personalausweises oder Aufenthaltstitels, jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion, und ein passendes Lesegerät (alternativ Mobiltelefon mit "AusweisApp2", WLAN und NFC) voraus.

Außerdem ist eine elektronische Zahlung der anfallenden Gebühren und Auslagen per

  • Kreditkarte,
  • paydirekt (externes Online-Bezahlverfahren) oder
  • Giro-Pay (externes Online-Bezahlverfahren) 

erforderlich.

Für entsprechende Zulassungsanträge steht Ihnen das Bürgerportal für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge (Online Zulassungsbehörde) zur Verfügung.

Bei (technischen) Problemen mit dem Bürgerserviceportal steht Ihnen die Bürgerhotline des Portalbetreibers AKDB unter Telefonnummer 0800/2553222-63 zur Verfügung.