Rote Dauerkennzeichen für Handel und Handwerk

Für die Beantragung der Roten Dauerkennzeichen werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung)
  3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung)
  4. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Beantragung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge oder direkt beim Kraftfahrtbundesamt in 24944 Flensburg, Fördestr. 16, Tel. 0461/316-0)
  5. Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
  6. Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen gem. § 23 Abs. 1 FZV
  7. Nachweis des Bedarfs in Form von ca. 10 Kaufverträgen
  8. Nachweis über den Standort der Betriebsstätte/des Verkaufsplatzes
  9. Ausländische Staatsbürger müssen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die eine Arbeitserlaubnis beinhaltet, vorlegen