Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird bis März 2025 verlängert

Kein Besuch bei der Ausländerbehörde nötig

Da sich in den vergangenen Tagen Nachfragen zur Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine häufen, erläutert das Team der Ausländerbehörde am Landratsamt die aktuell geltende Regelung:

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse wurden automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert; dafür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Bundesrat den Weg freigemacht. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde also nicht aufsuchen.

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter Aktuelle-Informationen-Ukraine

Derzeit leben im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 970 Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind.