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Kleinfeuerungsanlagen

 

Die Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt unter welchen Bedingungen kleine Gas-, Öl-, Kohle- oder Holzheizungen errichtet und betrieben werden dürfen. Die enthaltenen Grenzwerte legen fest, wieviel Schadstoffe freigesetzt werden dürfen. In der Verordnung ist auch geregt, wie oft und in welchen Umfang die Anlage von einem Schornsteinfeger überwacht werden muss. Des Weiteren enthält die 1. BImSchV eine Brennstoffliste, welche alle zulässigen Brennstoffe aufzeigt.

Die Broschüre Heizen mit Holz in Kaminöfen enthält viele nützliche Hinweise für eine umweltfreundliche Bedienung eines Holzofens und eine entspannte Nachbarschaft.

Sollten in Ihrer Nachbarschaft Probleme mit Kleinfeuerungsanlagen auftreten, ist der erste Ansprechpartner Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger. Das Landratsamt Wunsiedel i.F. wird in der Regel erst dann tätig, wenn der Schornsteinfeger den Fall weiterreicht oder eine behördliche Entscheidung getroffen werden muss.